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Antwort:
Da eine logopädische Behandlung immer von einem Arzt verordnet werden muss, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arzt wenden, der über die Therapienotwendigkeit entscheidet. Wenn ein Therapiebedarf festgestellt wurde, dann sollten Sie sich umgehend bei uns melden, damit wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren oder Sie auf die Warteliste nehmen können.
Bitte lassen Sie sich die Verordnung erst ausstellen, wenn Sie einen Termin bei uns bekommen haben. Eine Verordnung muss nämlich innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum angefangen werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verliert.
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Aktuell ist mit einer Wartezeit zu rechnen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig auf unsere Warteliste eintragen zu lassen. Die Länge der Wartezeit kann aber nicht pauschal angegeben werden, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist.
So ist nicht nur die chronologische Reihenfolge der Eintragung auf der Warteliste ausschlaggebend, sondern auch die Dringlichkeit der logopädischen Behandlung. Medizinisch dringende Fälle wie z.B. Patienten mit einer Stimmlippenparese oder nach einem Schlaganfall werden priorisiert berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt aber auch: Je umfangreicher und flexibler Sie Termine bei uns wahrnehmen können, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir Ihnen zeitnah einen Termin anbieten können.
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Der Arzt legt auf der Verordnung die Dauer der logopädischen Therapieeinheit fest. Das können 30, 45 oder 60 Minuten sein.
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Die Übernahme der Kosten für eine logopädische Therapie ist abhängig vom Kostenträger und dem Alter des Patienten.
Bis zum 18. Lebensjahr werden bei gesetzlich versicherten Patienten die Kosten vollständig übernommen. Erwachsene müssen 10 % des Gesamtrezeptwertes und eine Rezeptblattgebühr in Höhe von 10 € für ihre logopädische Behandlung bezahlen. Erwachsene, die eine Befreiung von der Zuzahlung haben, müssen nichts zuzahlen.
Bei Privatpatienten werden die Kosten in Abhängigkeit von ihrem Krankenversicherungsvertrag ganz oder teilweise übernommen.
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Antwort:
Alle Materialien, die Sie zum Erreichen Ihrer Therapieziele benötigen, werden von uns zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie aber, Ihre gesamten Übungsmaterialien, Hausaufgabenblätter und Merkhilfen zu jeder Stunde mitzubringen, um weiter damit arbeiten zu können. Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie folgende Utensilien selbst mitbringen: Kugelschreiber, Bleistift, Spitzer, Radiergummi, Schere, Kleber und Buntstifte.
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Zur ersten Stunde müssen Sie eine gültige Verordnung und evtl. vorliegende Arztberichte mitbringen. Bei Kindern und kommunikativ schwer beeinträchtigten Personen findet die erste Stunde in der Regel zusammen mit den Eltern oder anderen Betreuungspersonen statt. Neben der Durchführung des Anamnesegesprächs und der Diagnostik werden auch organisatorische Dinge sowie das weitere Vorgehen besprochen und Fragen Ihrerseits können geklärt werden. Zudem ist die erste Stunde wichtig, um einen guten Kontakt zueinander aufzubauen.
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Die Anwesenheit von Begleitpersonen während der Therapie ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann sich auch im Verlauf der Therapie ändern. Manchmal ist es zwingend notwendig, dass die Angehörigen aktiv in die Therapie miteinbezogen werden, um als Co-Therapeut zu fungieren und die logopädischen Inhalte auch zu Hause optimal weiterführen zu können. Manchmal ist aber die permanente Anwesenheit einer Begleitperson hinderlich für einen erfolgreichen Therapieprozess. Ihre behandelnde Therapeutin wird Ihnen konkrete Anweisungen geben, was gerade erforderlich ist, um gemeinsam gute Fortschritte zu erreichen. Bei Kindern findet aber in der Regel in den letzten 5 - 10 Minuten der Therapieeinheit ein Elterngespräch statt, in dem der aktuelle Stand und die Hausaufgaben besprochen sowie Fragen geklärt werden.
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Häusliche Übungen sind ein wichtiger Bestandteil einer jeden logopädischen Behandlung. Durch die Hausaufgaben können die therapeutischen Inhalte wiederholt sowie im Alltag geübt und gefestigt werden. Dadurch können Fortschritte schneller oder teilweise überhaupt erst erreicht werden. Zudem kann durch das regelmäßige Üben die Therapie schneller erfolgreich beendet werden.
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Antwort:
In der Regel finden die Therapien bei uns in der Praxis statt. Sollte es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, zu uns in die Praxis zu kommen, machen wir auch Hausbesuche. Diese müssen aber vom Arzt ausdrücklich verordnet werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine logopädische Behandlung auch als telemedizinische Leistung (=Videotherapie) durchzuführen.
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Antwort:
Logopädische Therapien können unter bestimmten Voraussetzungen auch als telemedizinische Leistung (=Videotherapie) erbracht werden. So müssen sowohl der Therapeut als auch der Patient mit der Durchführung der Therapie als telemedizinische Leistung einverstanden sein und über eine ausreichende Medienkompetenz verfügen, um aktiv an der Videotherapie teilnehmen zu können. Kinder unter vier Jahren können keine telemedizinische Leistung erhalten; ebenso Patienten mit einer Aspirationsgefahr oder Patienten mit einer nicht kompensierten Hörminderung. Zudem muss eine stabile Internetverbindung bestehen und ein zertifizierter Videodienstanbieter benutzt werden. Um die Privatsphäre sicher zu stellen, muss die Videotherapie in einer störungsfreien Umgebung stattfinden.
Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Durchführung der logopädischen Therapie als telemedizinische Leistung aus therapeutischer Sicht auch sinnvoll ist, wird für jeden einzelnen Patienten von der Therapeutin individuell geprüft.
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Antwort:
Wenn Sie eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie von Ihrem Arzt verordnet bekommen haben, aber aus medizinischen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen können, machen wir auch Hausbesuche.
In diesem Fall muss der Arzt einen Hausbesuch aber ausdrücklich verordnen.
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Antwort:
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie uns hierüber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (bei Montagsterminen bis spätestens Freitag 12:00 Uhr) telefonisch informieren, so dass wir noch genügend Zeit haben, um den Termin anderweitig belegen zu können.
Terminabsagen nehmen wir nur telefonisch entgegen!
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Antwort:
Sollten Sie einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig absagen und können wir den Termin nicht anderweitig belegen, werden wir Ihnen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung stellen.